SC Gebäudereinigung Homburg Saar

Impressum

Angaben gemäß §5 TMG:

SC Gebäudereinigung
Inhaber: Serntar Chousein
Ludwigstraße 64
66424 Homburg

Kontakt:
Tel.: 0172/ 3266074
E-Mail: info@scg-reinigung.com
Website: www.scg-reinigung.com

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz:
DE334889348

Als professioneller Gebäudeservice ist die Firma
SC Gebäudereinigung bei der Handwerkskammer des Saarlandes in die Handwerksrolle eingetragen.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für die Erbringung von Gebäudereiniger Leistungen

S 1 Allgemeines — Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen

Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des S 14 des Bürgerlichen

Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-

rechtlichen Sondervermögen.

  1. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

S 2 Art und Umfang der Leistung

1 . Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.

2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt.

Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.

S 3 Abnahme und Gewährleistung

  1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

  2. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B.Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch

abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.

  1. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung ver#lichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

  1. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der

Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag

kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur

geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.

  1. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzälicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.

  2. Die Gewährleistungsälicht beträgt 12 Monate.

S 4 Aufmaß

  1. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.

  2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.

  3. Stellt die Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder

Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

S 5 Preise

Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tartlichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

S 6 Sicherheitseinbehalt

Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

S 7 Haftung

  1. Für Schäden, die nachweislich auf

Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftälichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.

  1. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

S 8 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt

  2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig.

  3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß S 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

S 9 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

S 10 Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (S 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

S 11 Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die

Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An

Stelle der unwirksamen Klausel soll eine

Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtliche und wirtschaftlich am nächsten kommt.